Im Stadtgebiet ChemnitzRollstuhlfahrt zum vereinbarten Festpreis.
Für nicht umsetzbare Fahrgäste, die im Rollstuhl sitzend befördert werden, arbeiten wir im Stadtgebiet Chemnitz mit einem vereinbarten Festpreis. Diese innerstädtischen Rollstuhlfahrten rechnen wir nicht direkt mit der Krankenkasse ab.
Am Ende der Fahrt erhalten Sie eine Quittung. Diese können Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten erstattet, entscheidet ausschließlich die jeweilige Kasse.
FernfahrtenBei längeren Strecken ist Kassenabrechnung möglich.
Bei geeigneten, weiterführenden Krankenfahrten außerhalb des Stadtgebietes – beispielsweise zu Universitätskliniken oder anderen weiter entfernten Behandlungseinrichtungen – können wir die Abrechnung mit allen Krankenkassen übernehmen, sofern die Voraussetzungen für eine Krankenbeförderung vorliegen.
Bitte teilen Sie bei der Anfrage Ziel, Termin und vorhandene Verordnung mit, damit wir die Abrechnung und Fahrzeugverfügbarkeit vorab klären können.